Umfang der Tätigkeit von MPK
Informationen zu Beförderungsleistungen, die von den Städtische Verkehrsbetrieben AG in Krakau erbracht werden.
Die Städtischen Verkehrsbetriebe AG (MPK S.A.) realisieren die Beförderungsleistungen auf der Grundlage des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen des städtischen Verkehrs in Krakau, der mit der Stadtgemeinde Krakau unterzeichnet wurde. Die Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau (ZTP) ist für die Organisation des städtischen Verkehrs zuständig.
Wofür sind die Städtischen Verkehrsbetriebe AG in Krakau zuständig?
1. Beförderung von Fahrgästen
Das ist die wichtigste und grundlegende Aufgabe der Städtischen Verkehrsbetriebe AG MPK S.A. Der Krakauer Beförderer sorgt dafür, dass die Fahrgäste sicher, komfortabel und schnell befördert werden. Die Städtischen Verkehrsbetriebe AG erwerben systematisch moderne Niederflurbusse und -straßenbahnen.
Ein Teil der städtischen Buslinien betreibt der private Beförderer, die Firma Mobilis, die für die Qualität der Fahrten auf den von ihm befahrenen Verbindungen haftet.
2. Fahrscheinvertrieb
Eine zusätzliche Aufgabe der Städtischen Verkehrsbetriebe AG ist die Gewährleistung des entsprechenden Fahrscheinvertriebs. Um den Fahrgästen den Kauf von Fahrscheinen zu gewährleisten, bieten die Städtischen Verkehrsbetriebe AG MPK S.A. das System der Krakauer Stadtkarte an, dank welchem man Fahrscheine an Standautomaten an verschiedenen Stellen in der Stadt und in den Mobilautomaten in den Fahrzeigen der Städtischen Verkehrsbetriebe AG MPK S.A. kaufen kann.
Was überschreitet die Kompetenzen der Städtischen Verkehrsbetriebe AG MPK S.A. in Krakau?
1. Lage der Haltestellen
Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Standortfestlegung der Haltestellen obliegen der Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau. Dies gilt ebenfalls für die Organisation und Funktionsweise der Haltestellen bei Instandsetzungsmaßnahmen.
2. Erhöhung der Häufigkeit des Verkehrs von Bussen und Straßenbahnen
Darüber, wie oft die Straßenbahnen und Busse verkehren, entscheidet die Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau.
3. Änderungen des Streckenverlaufs des städtischen Verkehrs
Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Änderungen des Streckenverlaufs der Busse und Straßenbahnen obliegen der Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau. Diese Einheit entscheidet über die Verlängerung bzw. Kürzung der jeweiligen Strecke. Zu den Kompetenzen der Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau gehört auch die Streckenlegung der Umleitungen bei Instandsetzungsmaßnahmen.
4. Einsatz neuer Linien
Derartige Entscheidungen fasst ausschließlich die Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau, die für die Organisation des städtischen Verkehrs im gesamten Krakauer Großstadtraum haftet, also für die Stadt Krakau und alle Nachbargemeinden, in welche die Busse der Städtische Verkehrsbetriebe AG verkehren.
5. Festlegung der Fahrpreise
Über die Fahrpreise und ermäßigte Fahrten entscheidet der Rat der Stadt Krakau, von dem es abhängt, ob die Fahrscheintarife geändert werden.
6. Fahrscheinkontrolle
Die Fahrscheinkontrollen werden von der Direktion des öffentlichen Verkehrs in Krakau mit Sitz in der Wielopole-Straße 1 durchgeführt.